Hausordnung für die Grundschule "Herbert Tschäpe" Mahlow

Einleitung
Wir, alle hier lernenden Schüler/innen, unterrichtende Lehrer/innen, Eltern, Gäste und technische Mitarbeiter achten und respektieren einander. Das Hausrecht übt die Schulleitung aus. Entsprechend § 44 Abs. 3 BrbgSchulG haben wir die Pflicht, regelmäßig aktiv und nicht störend am Unterricht teilzunehmen.

Unterrichtszeiten:

1.Stunde        8.00 Uhr bis 8.45Uhr
2.Stunde        8.55 Uhr bis 9.40Uhr
3.Stunde        10.00 Uhr bis 10.45Uhr
4.Stunde        10.55 Uhr bis 11.40Uhr
5.Stunde        11.50 Uhr bis 12.35Uhr
6.Stunde        13.00 Uhr bis 13.45Uhr
7.Stunde        13.50 Uhr bis 14.35Uhr
8.Stunde        14.40 Uhr bis 15.25Uhr

Wir können ab 7.30 Uhr das Schulgelände (Schulhof 1) betreten und ab 7.45 Uhr die Unterrichtsräume aufsuchen. Bis 7.55 Uhr sind wir in unserem Raum und bereiten uns auf die Stunde vor.
Wenn wir zur 2. Stunde oder später zum Unterricht kommen, können wir frühestens mit dem Pausenzeichen in das Schulhaus. (Ausnahme: Wetterverhältnisse und Buskinder)
Während des Unterrichts verhalten wir uns vor und im Schulhaus ruhig und rücksichtsvoll.
Das Essen und Kaugummikauen im Unterricht ist nicht gestattet.

Pause und nach dem Unterricht
Das Schulgelände verlassen wir während der Schulzeit nicht, auch nicht in der Hofpause. In der 1. Pause frühstücken wir. In allen weiteren Pausen, in denen wir uns im Klassenraum aufhalten, bereiten wir uns auf den Unterricht vor und beschäftigen uns, unter Aufsicht der nachfolgenden Lehrerin/des nachfolgenden Lehrers, mit ruhigen Spielen und Materialien.
Bei Regenwetter wird in den großen Pausen abgeklingelt! Wir begeben uns in unsere Klassenräume. (kleine Pause)
Wir denken daran, bei Schneefall keine Schneebälle zu werfen.

Beim Spielen achten wir darauf, dass wir andere Kinder in ihren Spielen nicht gefährden. Meinungsverschiedenheiten werden sachlich, ohne jegliche Gewalt ausgetragen.

Die Grünanlagen behandeln wir schonend, d.h. wir laufen nicht durch die Hecken.

Für Abfälle nutzen wir die geeigneten Behälter auf dem Hof und in den Räumen.

Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz.
Wir spielen mit den ausgegebenen Bällen auf den dafür vorgesehenen Plätzen.

Wir bewegen uns im Schulgebäude langsam und leise, damit andere in Ruhe weiterlernen können.

Damit wir uns wohlfühlen, halten alle die Toiletten sauber, nehmen kein Essen mit und verweilen dort nur so lange wie nötig.

Nach Unterrichtsschluss verlassen wir das Schulgelände. Die Ausnahme bilden außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Buskinder verlassen erst 5 Minuten vor Abfahrt des Busses das Schulgelände und gehen dann zur Bushaltestelle.

Eigentum und Mitbringen von Gegenständen
Wir achten das Eigentum anderer und behandeln es sorgsam.
Personen, die vorsätzlich Schäden verursachen, müssen den Schaden ersetzen.

Auf dem Schulgelände schieben wir unsere Fahrräder, stellen sie an den Fahrradständern ab, sichern sie und halten uns nicht weiter dort auf. Für Schäden sowie bei Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Wir bringen keine Wertgegenstände und technischen Geräte mit in unsere Schule, da für sie keine Haftung übernommen wird.

Unsere Handys schalten wir beim Betreten des Schulgeländes aus und lassen diese in der Schultasche.

Während des Sport- und des Technikunterrichts nehmen wir Uhren und Schmuck ab.

Waffen, dazu gehören Schusswaffen wie zum Beispiel Soft-Air-, Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Messer, und andere gefährliche Gegenstände, wie zum Beispiel Baseballschläger, pyrotechnische Erzeugnisse und Laserpointer, haben in unserer Schule nichts zu suchen und können durch Kontrollen der Schultaschen oder anderer Behältnisse bei begründetem Verdacht von mindestens zwei Lehrkräften sichergestellt werden. Gleiches gilt auch für sämtliches verfassungswidrige Material, Drogen, Alkohol, Zigaretten und Zündwaren.

Allgemeines
Hunde warten außerhalb des Schulgeländes.

Wir rauchen nicht auf dem Schulgelände.

Fundsachen geben wir beim Hausmeister ab. Sie werden dort entsprechend der gesetzlichen Frist aufbewahrt. Die Schule übernimmt für verlorene Gegenstände keine Haftung.

Für die regelmäßige Einnahme von Medikamenten während der Schulzeit kann unsere Schule keine unmittelbare Verantwortung übernehmen. Alle Kinder sorgen deshalb selbst für die sichere Aufbewahrung und Einnahme der Medikamente.

Zur Absicherung einer kontinuierlichen Arbeit an der Schule gilt die Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vom 12.10.1999.

Die Hausordnung wird mit dem 1.11.2011 wirksam.
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